MEDIUM entwickelt barrierefreie Website

Was ist digitale Barrierefreiheit nach der BITV 2.0?

Die BITV 2.0 sieht vor, dass Webseiten und IT-Systeme öffentlicher Anbieter in Zukunft barrierefrei gestaltet werden müssen.

Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Onlinedienste nutzen können.


Als typische Einschränkungen gelten z.B.:

  • Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen

  • Körperliche Beeinträchtigungen

  • Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit

  • Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren


Was versteht man unter einer barrierefreien Website?

Eine barrierefreie Webseite soll für Menschen mit Einschränkungen, wie z.B.: Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder auch körperliche Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft folgende inhaltliche und funktionelle Bereiche:

  • Verwendung von klarer und einfacher Sprache

  • Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos

  • Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung

  • Überprüfbarkeit mit automatischen Tools

Die Barrierefreiheit wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. Es gibt zudem Test- und Prüfverfahren, um die Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen.


Folgende Website-Betreiber sind verpflichtet, barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen:

Nach § 12 BGG sind alle Webseiten von öffentlichen Behörden in der EU verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Webseiten von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen, z.B.:

  • Öffentlicher Nahverkehr

  • Gesetzliche Krankenkassen

  • Kassenärztliche Vereinigungen

  • Ärztekammern

  • Gerichte und Justizbehörden

  • Sozialversicherungen

  • Industrie- und Handelskammern

  • Hochschulen

  • Sparkassen

  • Zweckverbände


Nutzen oder Bürokratie-Monster?

Neben der Tatsache, dass barrierefreie Webseiten von einer größeren Userzahl nutzbar sind, bieten sie zudem weitere Vorteile:

  • Verbesserte Usability

  • Erhöhte Reichweite

  • Zusätzliche Sichtbarkeit bei der Suchmaschinenoptimierung

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen


Barrierefreie Webseiten? MEDIUM hilft!

Wir begleiten euch gerne auf dem Weg zur barrierefreien Webseite und entwickeln gemeinsam eine Strategie, um den Anforderungen der BITV 2.0 zu entsprechen.


Jetzt Termin zur Erstanalyse vereinbaren