Die BITV 2.0 sieht vor, dass Webseiten und IT-Systeme öffentlicher Anbieter in Zukunft barrierefrei gestaltet werden müssen.
Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Onlinedienste nutzen können.
Als typische Einschränkungen gelten z.B.:
- Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen
- Körperliche Beeinträchtigungen
- Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
- Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren
Was versteht man unter einer barrierefreien Website?
Eine barrierefreie Webseite soll für Menschen mit Einschränkungen, wie z.B.: Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder auch körperliche Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft folgende inhaltliche und funktionelle Bereiche:
- Verwendung von klarer und einfacher Sprache
- Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
- Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung
- Überprüfbarkeit mit automatischen Tools
Die Barrierefreiheit wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. Es gibt zudem Test- und Prüfverfahren, um die Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen.
Folgende Website-Betreiber sind verpflichtet, barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen:
Nach § 12 BGG sind alle Webseiten von öffentlichen Behörden in der EU verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Webseiten von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen, z.B.:
- Öffentlicher Nahverkehr
- Gesetzliche Krankenkassen
- Kassenärztliche Vereinigungen
- Ärztekammern
- Gerichte und Justizbehörden
- Sozialversicherungen
- Industrie- und Handelskammern
- Hochschulen
- Sparkassen
- Zweckverbände
Nutzen oder Bürokratie-Monster?
Neben der Tatsache, dass barrierefreie Webseiten von einer größeren Userzahl nutzbar sind, bieten sie zudem weitere Vorteile:
- Verbesserte Usability
- Erhöhte Reichweite
- Zusätzliche Sichtbarkeit bei der Suchmaschinenoptimierung
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Barrierefreie Webseiten? MEDIUM hilft!
Wir begleiten euch gerne auf dem Weg zur barrierefreien Webseite und entwickeln gemeinsam eine Strategie, um den Anforderungen der BITV 2.0 zu entsprechen.