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Was ist digitale Barrierefreiheit nach der BITV 2.0?

Die BITV 2.0 sieht vor, dass Webseiten und IT-Systeme öffentlicher Anbieter in Zukunft barrierefrei gestaltet werden müssen.

Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Onlinedienste nutzen können.

Als typische Einschränkungen gelten z.B.:

  • Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen
  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
  • Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren

Was versteht man unter einer barrierefreien Website?

Eine barrierefreie Webseite soll für Menschen mit Einschränkungen, wie z.B.: Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder auch körperliche Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft folgende inhaltliche und funktionelle Bereiche:

  • Verwendung von klarer und einfacher Sprache
  • Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
  • Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung
  • Überprüfbarkeit mit automatischen Tools

Die Barrierefreiheit wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. Es gibt zudem Test- und Prüfverfahren, um die Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen.

Folgende Website-Betreiber sind verpflichtet, barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen:

Nach § 12 BGG sind alle Webseiten von öffentlichen Behörden in der EU verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Webseiten von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen, z.B.:

  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Kassenärztliche Vereinigungen
  • Ärztekammern
  • Gerichte und Justizbehörden
  • Sozialversicherungen
  • Industrie- und Handelskammern
  • Hochschulen
  • Sparkassen
  • Zweckverbände

Nutzen oder Bürokratie-Monster?

Neben der Tatsache, dass barrierefreie Webseiten von einer größeren Userzahl nutzbar sind, bieten sie zudem weitere Vorteile:

  • Verbesserte Usability
  • Erhöhte Reichweite
  • Zusätzliche Sichtbarkeit bei der Suchmaschinenoptimierung
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Barrierefreie Webseiten? MEDIUM hilft!

Wir begleiten euch gerne auf dem Weg zur barrierefreien Webseite und entwickeln gemeinsam eine Strategie, um den Anforderungen der BITV 2.0 zu entsprechen.

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Ansgar Büngener
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    Sven Nöcker
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